Kreislauftauchgeräte
Atemschutz – Kreislauftauchgeräte gehören dazu …
Beim Tauchen benötigt man in der Regel einen Atemschutz. Dieser wird nicht nur dahingehend verwendet, dass der Taucher kein Wasser in die Lungen bekommt, sondern auch dazu verwendet, dass der Taucher mit Sauerstoff versorgt wird, während er sich unter Wasser befindet. Entsprechende Atemschutzgeräte stellen somit die sogenannten Kreislaufatemgeräte bzw. Kreislauftauchgeräte oder Rebreather, die allesamt im Grunde die Kreislaufgeräte darstellen. Diese Kreislaufgeräte werden in der Regel nicht nur beim Tauchen verwendet, sondern auch bei der Feuerwehr kommt dieser Atemschutz zum Tragen. Ebenso findet man diese Geräte beim Katastrophenschutz und selbstverständlich beim Militär vor. Bei diesen Geräten handelt es sich um Vollmasken, die wiederum unterteilt werden in geschlossene Kreislauftauchgeräte und halbgeschlossene Kreislauftauchgeräte. Des Weiteren findet man auch einen Atemschutz in Form von passiv halbgeschlossenen Kreislauftauchgeräten vor. Im Grunde dürfen diese Berufs- oder Hobbygruppen keinesfalls ohne diese Atemschutzmasken bzw. Kreislauftauchgeräte handeln, sprich nicht tauchen bzw. keine Einsätze vollbringen. Selbstverständlich unterliegen diese Kreislauftauchgeräte einer ständigen Kontrolle und Wartung, wie auch einer Atemschutzprüfung, die beispielsweise bei der Feuerwehr gemäß Dienstvorschrift festgeschrieben ist. Bevor man also den Atemschutz willkürlich weniger bedenkt, sollte man sich erkundigen, welche Vorschriften bestehen, wenn man professionell tauchen möchte oder gar bei der Feuerwehr, beim Militär oder Katastrophenschutz arbeitet bzw. arbeiten möchte. Für Arbeitgeber bzw. Tauchstationen bedeutet dies, dass man die entsprechenden Kreislauftauchgeräte zum Zwecke vom Atemschutz dem Personal bzw. Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen hat, denn wenn sich einmal ein Unfall ergeben sollte, weil keine Atemschutzmasken vorhanden waren oder diese keiner regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterlagen, dann winken nicht nur Strafen, sondern auch Zivilklagen der betroffenen Personen auf den Arbeitgeber. Aber auch aus ethischen Gründen – schließlich möchte man keinen Mitarbeiter gefährden – sollte man diese Kreislauftauchgeräte ständig überprüfen und vor allem anschaffen, damit diese vorhanden sind, bevor man Mitarbeiter ohne Atemschutz auf Einsätze schickt oder Ähnliches. Mit Arbeitgeber sind natürlich auch die Verantwortlichen beim Militär, Katastrophenschutz und der Feuerwehr gemeint.